Wofür brauche ich die Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i GewO)?
Die Sachkundeprüfung weist nach, dass Sie für die Immobiliardarlehensvermittlung fachlich geeignet sind. Sie richtet sich an angehende Immobiliardarlehensvermittler:innen ohne Bestandsschutz sowie an 34f-Vermittler:innen und Bankberater:innen, die Baufinanzierung vermitteln wollen. Grundlage ist § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO in Verbindung mit der ImmVermV.
